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Wenn der Kamin- oder Kachelofen zum Himmel stinkt  

Teilansicht unserer Kamin- und Kachelofen-Ausstellung

Seit 2010 gelten neue Abgasgrenzwerte für Kachel- und Kaminöfen.

 

Betroffene Hausbesitzer müssen einen Umbau ihres Kachel- oder Kaminofens vornehmen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.

Solche "Rauchfahnen" ist nicht mehr zulässig. Ein Austausch schafft hier Abhilfe.

Ein Kaminofen ist immer noch der Inbegriff von Gemütlichkeit. Sollte das Modell aber schon älter sein, dann stößt es viel Feinstaub aus.

 

Kamin- und Kachelofenbesitzer müssen daher durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihre Anlage die strengeren Grenzwerte erfüllt. Der Gesetzgeber droht mit Stilllegung oder verpflichtet den Betreiber solch einer Anlage zu einer Nachrüstung. Ohne es zu wissen, sind viele Hausbesitzer davon betroffen.

 

Die wichtigsten Fakten:

Warum müssen Kamin- oder Kachelöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Umwelt vor, dass Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.

 

Der Emissionsausstoß der neuen Generation von Kaminöfen liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen. Daher ist ein Austausch ökonomisch sinnvoll, denn die moderne Technik bringt einen viel höheren Wirkungsgrad und eine bessere Energieeffizienz mit sich, was wiederum bedeutet, dass deutlich weniger Brennstoff verbraucht wird.

 

Wie hoch sind die gesetzlich festgelegten Grenzwerte?

Für eine Einzelraumfeuerstätte, wie z. B. ein Kaminofen, der vor dem 22. März 2010 in Betrieb ging, liegen die Grenzwerte bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind deutlich höher als jene für neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

 

Welche Kamin- und Kachelöfen sind betroffen?

Bis Ende 2017 mussten alle Öfen, mit Baujahr bis 1974, stillgelegt oder nachgerüstet werden. 2020 läuft die Frist für Modelle aus den Baujahren 1985 bis 1994 ab.

 

Ist mein Ofen auch davon betroffen?

„Anhand des Datums auf dem Typenschild lässt sich leicht feststellen, wann er der Ofen gebaut wurde", erläutert Gerd Zimmermann, Kachelofenbauer aus Heidenheim. Ist das Datum nicht mehr feststellbar, dann hat der Kachelofenbesitzer die Möglichkeit über eine Fotoauswertung, die wir (Joas Haustechnik)dann vornehmen, das Alter bestimmen zu lassen“, ergänzt Zimmermann.

 

Was droht Hausbesitzern, die die Fristen nicht einhalten?

Wenn ein Schornsteinfeger bei seiner turnusmäßigen Feuerstättenschau auf einen Ofen trifft, der den Bestimmungen nicht entspricht, kann er veranlassen, dass der Ofen außer Betrieb gesetzt wird. Außerdem ist er verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden. Das kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

 

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Ofen von dieser gesetzlichen Regelung betroffen ist, dann kontaktieren Sie unseren Kachel- und Kaminofenbauer Gerd Zimmermann.

 

Gerd Zimmermann ist der verantwortliche Ansprechpartner der Kamin-und Kachelofen-Abteilung des Haustechnikfachbetriebes Joas GmbH aus Heidenheim.

Nehmen Sie einfach Kontakt aus.

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